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   BGH, 17.08.2021 - VIII ZB 14/21   

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https://dejure.org/2021,37648
BGH, 17.08.2021 - VIII ZB 14/21 (https://dejure.org/2021,37648)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2021 - VIII ZB 14/21 (https://dejure.org/2021,37648)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2021 - VIII ZB 14/21 (https://dejure.org/2021,37648)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.06.2012 - VIII ZB 80/11

    Möglichkeit der Umdeutung eines wegen des Anwaltszwangs unwirksamen

    Auszug aus BGH, 17.08.2021 - VIII ZB 14/21
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde hat das Berufungsgericht die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Umdeutung von Prozesshandlungen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9 mwN) nicht verkannt und einen hiervon abweichenden Obersatz nicht aufgestellt.

    Denn eine entsprechende Umdeutung kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, aaO mwN).

    Dies ist hier nicht der Fall, weil der Beklagte in dem Fristverlängerungsantrag die Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 7; vom 29. September 2016 - III ZR 102/16, juris Rn. 6 und vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, aaO; jeweils mwN) weder hinreichend dargelegt noch nachgewiesen hat.

  • BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 19/18

    Einstellen der zusätzlichen Übermittlungsversuche des Prozessbevollmächtigten der

    Auszug aus BGH, 17.08.2021 - VIII ZB 14/21
    Dem Antrag des Beklagten vom 23. Dezember 2020 auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist konnte nicht stattgegeben werden, weil er bereits wegen des hierfür nach § 78 Abs. 1 ZPO geltenden Anwaltszwangs unwirksam war und überdies nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist des § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO eingegangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18, NJW 2019, 3310 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 50/20

    Berufungseinlegung: Inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 17.08.2021 - VIII ZB 14/21
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe nur Senatsbeschluss vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 50/20, NJW-RR 2021, 935 Rn. 7 mwN), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZA 6/20

    Beiordnung eines Notanwalts für die Durchführung einer Rechtsbeschwerde auf

    Auszug aus BGH, 17.08.2021 - VIII ZB 14/21
    Dies ist hier nicht der Fall, weil der Beklagte in dem Fristverlängerungsantrag die Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 7; vom 29. September 2016 - III ZR 102/16, juris Rn. 6 und vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, aaO; jeweils mwN) weder hinreichend dargelegt noch nachgewiesen hat.
  • BGH, 29.09.2016 - III ZR 102/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungslast für die Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BGH, 17.08.2021 - VIII ZB 14/21
    Dies ist hier nicht der Fall, weil der Beklagte in dem Fristverlängerungsantrag die Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 7; vom 29. September 2016 - III ZR 102/16, juris Rn. 6 und vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, aaO; jeweils mwN) weder hinreichend dargelegt noch nachgewiesen hat.
  • OLG Stuttgart, 23.11.2021 - 6 U 16/21

    Voraussetzungen zur Feststellung der Erledigung der Hauptsache

    Auch im Verfahrensrecht kommt die Umdeutung einer Prozesshandlung in entsprechender Anwendung von § 140 BGB in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH, Beschluss vom 17. August 2021 - VIII ZB 14/21 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 50/18 - Rn. 17, juris).
  • LG Düsseldorf, 04.10.2022 - 25 T 353/22
    Zwar kommt auch im Verfahrensrecht die Umdeutung einer Prozesshandlung in entsprechender Anwendung von § 140 BGB in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17. August 2021, - VIII ZB 14/21; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. März 2019, - XI ZR 50/18; Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 23. November 2021, - 6 U 16/21).
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